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Nachlass geerbt, die ersten Schritte

Termine, Unterlagen, eine ganze Wohnung voller Dinge. Dieser Ratgeber ordnet die ersten Schritte nach einem Erbfall, ruhig und der Reihe nach.


5 Minuten

Wenn ein naher Mensch stirbt, bleibt neben der Trauer erstaunlich viel zu regeln, und meist alles gleichzeitig. Termine, Unterlagen, eine ganze Wohnung voller Dinge. Dieser Ratgeber ordnet die ersten Schritte, ruhig und der Reihe nach, damit Sie nichts Wichtiges übersehen und nichts überstürzen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Notar, einen Anwalt oder das Nachlassgericht.

Zuerst: nichts überstürzen

In den ersten Tagen muss fast nichts sofort entschieden werden. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Zeitkritisch sind ohnehin nur wenige Dinge, die Bestattung, laufende Verträge und Abonnements und, je nach Wohnsituation, der Mietvertrag. Alles andere hat Zeit.

Ein Rat vorweg, der später Geld spart: Werfen Sie nichts weg, bevor jemand hingesehen hat. Gerade das Unscheinbare, eine Schublade voller Besteck, eine Schachtel mit Münzen, der Schmuck in der Kommode, ist oft mehr wert, als man ihm ansieht. Was einmal im Container liegt, ist unwiederbringlich weg.

Die wichtigen Unterlagen

Ein paar Dokumente brauchen Sie früher oder später: den Totenschein, das Familienstammbuch, Versicherungs- und Kontounterlagen und, falls vorhanden, das Testament. Ein Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abgeben, es zu behalten ist nicht zulässig. Ob Sie einen Erbschein benötigen, hängt vom Einzelfall ab; bei Grundbesitz oder Bankkonten wird er häufig verlangt.

Erbe annehmen oder ausschlagen?

Mit einem Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden. Wenn unklar ist, ob mehr Verbindlichkeiten als Werte vorhanden sind, sollten Sie das prüfen, bevor Sie annehmen. Für eine Ausschlagung haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbe erfahren haben. Diese Frist ist knapp, holen Sie im Zweifel früh Rat ein.

Wenn mehrere erben: die Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft und entscheiden grundsätzlich zusammen. Das gilt auch für den Hausrat: Verkauft oder verschenkt werden sollte nichts im Alleingang. Hilfreich ist eine neutrale, nachvollziehbare Aufstellung der Werte. Sie schafft eine gemeinsame Grundlage, nimmt Diskussionen die Schärfe und lässt sich auch gegenüber dem Nachlassgericht verwenden.

Den Haushalt sichten, bevor etwas verschwindet

Bevor eine Wohnung geräumt wird, sollte einmal jemand mit Sachverstand hindurchgehen, nicht, um Sie zu etwas zu drängen, sondern damit klar ist, was überhaupt da ist. Am häufigsten übersehen werden Schmuck und Zahngold, Tafelsilber, Münzen, Uhren, Bilder sowie einzelne Möbel und Porzellanstücke. Ein geschulter Blick trennt in kurzer Zeit das Wertvolle vom Alltäglichen.

Wertsachen einschätzen lassen

Sie müssen den Wert nicht selbst kennen. Ein seriöser Anbieter schaut kostenlos hin, sofern Sie mit Verkaufsabsicht kommen, und bindet Sie an nichts. Sie erfahren, was etwas wert ist, und entscheiden danach in Ruhe, ob Sie verkaufen, behalten oder weitergeben. Woran Sie Gold, Silber und Co. selbst grob erkennen, lesen Sie im Ratgeber Wertvolle Gegenstände im Nachlass erkennen.

Den Haushalt auflösen

Am Ende bleibt der Rest des Haushalts. Der sinnvollste Weg: zuerst den ganzen Nachlass sichten und einordnen, erst dann zeigt sich, was direkt angekauft, was über einen Spezialisten oder ein Auktionshaus vermittelt und was einfach geräumt wird. Die Räumung selbst übernimmt ein spezialisiertes Unternehmen; ein guter Nachlass-Ansprechpartner vermittelt es und koordiniert den Ablauf, statt Sie mit mehreren Dienstleistern allein zu lassen. Was aus dem Ankauf zusammenkommt, wird Ihnen als Gutschrift auf die Räumungskosten angerechnet und senkt sie. Gehört eine Immobilie dazu, lässt sich auch dafür der passende Makler vermitteln. Mehr dazu: Nachlassankauf.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Haushaltsauflösung?

Meist gibt es keine gesetzliche Frist, entscheidend ist oft der Mietvertrag der Wohnung. Lassen Sie sich nicht drängen, prüfen Sie aber die Kündigungsfristen.

Muss ich das Erbe annehmen?

Nein. Sie können es in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, wenn absehbar mehr Schulden als Werte vorhanden sind.

Was mache ich mit Dingen, die niemand will?

Verwertbares wird angekauft oder an Spezialisten vermittelt; für den Rest vermittelt ein guter Nachlass-Partner ein Entrümpelungsunternehmen, das entsorgt oder spendet. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wer hilft beim Bewerten?

Ein Ankäufer oder Sachverständiger mit Erfahrung in mehreren Sammelgebieten. Wer mit Verkaufsabsicht kommt, zahlt für die erste Einschätzung meist nichts und geht keine Verpflichtung ein.

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Die Räumung wickelt ein spezialisiertes Unternehmen ab; die Kosten hängen vom Umfang ab. Ein Erlös aus dem Ankauf verwertbarer Stücke wird als Gutschrift darauf angerechnet und senkt sie.

Fazit

Einen Nachlass zu ordnen ist selten nur eine Aufgabe, es ist auch ein Abschied, und dafür darf man sich Zeit nehmen. Der wichtigste erste Schritt ist zugleich der ruhigste: nichts wegwerfen, bevor jemand hingesehen hat. Wenn Sie unsicher sind, was in einem Nachlass steckt, lassen Sie es zuerst einschätzen; wollen Sie verkaufen, kostet das in der Regel nichts und verpflichtet zu nichts. Danach entscheiden Sie mit klarem Kopf.

Sie möchten wissen, was in einem Nachlass steckt, oder einfach jemanden, der zuhört und ordnet? Rufen Sie an, ganz unverbindlich. Telefon: 0178 1794262

Erst hinsehen lassen, dann entscheiden.

Wir schauen in Ruhe mit Ihnen hin, bei Ihnen vor Ort. Bei Verkaufsinteresse kostet die Einschätzung nichts und verpflichtet zu nichts.

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